![]() |
|
![]() |
Seite: 440 – << vorige – nächste >> – Übersicht
ersten Stelle schliesst er aber ausdrücklich verwerfliche Mittel aus und an der zweiten wird auch nur Zulässiges zur Erreichung des Zwecks empfohlen. Man riss seine Worte aus dem Zusammenhange und deutete sie so, als habe Busenbaum gemeint, man dürfe sich zur Erreichung eines guten Zwecks schlechter Mittel bedienen, weil diese dadurch geheiligt würden. <sp>Pascal</sp> scheint das zuerst in die Welt gesetzt zu haben, da er (1656. "Les provinciales, ou lettres ...", 7. lettre) einen Jesuiten sagen lässt: "nous corrigeons le vice du moyen par la pureté de la fin"--"wir verbessern die Lasterhaftigkeit des Mittels durch die Reinheit des Zwecks".-- Einschneidender war aber <sp>Pascal</sp>, als er im 9. seiner "Lettres provinciales" die jesuitische "doctrine des restrictions mentales" an den Pranger stellte. Diese "<sp>restrictio mentalis</sp>", oder, wie wir heut sagen: /* reservatio mentalis, */ "der Gedankenvorbehalt des Eidleistenden" findet sich zuerst bei dem Jesuiten Hermann Busenbaum (1600-68) in der "Medulla theologiae moralis" (III, 2), nachdem schon der Jesuit <sp>Sanchez</sp> ("Opus morale", Colon. 1614; III, 6, § 15) gesagt hatte: "si quis ... iuret se non fecisse aliquid, quod re vera fecit, vel aliam diem ab ea, in qua facit, vel quodvis aliud additum verum, re vera non mentitur, nee est periurus ..." ("Schwört einer, er habe etwas nicht gethan, was er doch gethan hat, indem er einen anderen Tag, als den der That, oder irgend etwas anderes wahrheitsgemässes hinzufügt, so ist er thatsächlich kein Lügner oder Meineidiger").--
Seite: 440 – << vorige – nächste >> – Übersicht