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Lebensberuf verfehlt habenden Leuten sich befinde".-- Macht geht vor Recht hat Bismarck nie gesagt. Am 27. Januar 1863 sprach Bismarck im Abgeordnetenhause: "Conflicte werden, da das Staatsleben nicht still zu stehen vermag, zu Machtfragen; wer die Macht in Händen hat, geht dann in seinem Sinne vor". Graf Maximilian von Schwerin (1804-1872) erwiederte darauf: "Ich erkläre, dass ich den Satz in dem die Rede des Herrn Minister-Präsidenten kulminierte: 'Macht geht vor Recht' ... nicht für einen Satz halte, der die Dynastie in Preussen auf die Dauer stützen kann ..., dass dieser vielmehr umgekehrt lautet: Recht geht vor Macht u. s. w." Bismarck, der während dieser Rede seines Gegners nicht anwesend war und erst später, wieder in den Saal eingetreten, vernommen hatte, dass man ihm den Ausspruch: "Macht geht vor Recht" untergelegt hatte, verwahrte sich dagegen, worauf Graf von Schwerin erwiderte, er erinnere sich nicht gesagt zu haben, der Minister-Präsident habe diese Worte gebraucht, sondern nur, dass dessen Rede in diesem Satze kulminiere. Noch am 1. Februar 1868 wehrte sich Bismarck dagegen im preussischen Landtage, als ihm Twesten eine Redewendung missdeutete. Bismarck sagte damals: "Ich möchte nicht, dass aus diesem meinem Worte durch die Geburtshilfe des Herrn Vorredners ein fliegendes Wort gemacht werde, wie aus einem früheren, welches ich niemals ausgesprochen habe, dass Macht vor Recht gehe."
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