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23. Januar 1862 die Einbringung des Gesetzentwurfs wegen Abänderung des Gesetzes über die Verpflichtung zum Kriegsdienst vom 3. Sept. 1814 mit den Worten: "Ich habe über die Bedeutung dieses Gesetzentwurfes mich an diesem Orte eigentlich näher auszusprechen: sein Zusammenhang mit der Organisation des königlichen Heeres ist unverkennbar, und da ich bereits zweimal Gelegenheit gehabt habe, die angenehme Temperatur, welche in diesem Hause in Betreff jener grossen Massregel herrscht, zu fühlen, so wäre es eine Art von Undankbarkeit, wenn ich die Herren mit einer weitläufigen Auseinandersetzung der Notwendigkeit und Nützlichkeit des fraglichen Gesetzentwurfes ermüden wollte".-- In einer Abendsitzung der Budgetkommission des preussischen Abgeordnetenhauses, 30. Sept. 1862, sagte von Bismarck, "im Lande giebt es eine Menge /* catilinarischer Existenzen, */ die ein grosses Interesse an Umwälzungen haben". Danach gab Theodor König einem Roman den Titel: "Eine catilinarische Existenz" (Breslau 1865).-- /* Zeitungsschreiber ein Mensch, der seinen Beruf verfehlt hat */ wurde in dieser Form nicht von Bismarck gesagt, beruht aber auf einer Äusserung von ihm. Als eine Ergebenheits-Deputation aus Rügen an den König, welche dieser am 10. November 1862 empfing, einige Tage zuvor dem Minister-Präsidenten ihre Aufwartung machte, äusserte dieser, nach dem Kreisblatte der Insel Rügen, "die Regierung werde Alles aufbieten, ein Verständnis mit dem Abgeordnetenhause herbeizuführen, dass aber die oppositionelle Presse diesem Streben zu sehr entgegenwirke, indem sie zum grossen Teil in Händen von Juden und unzufriedenen, ihren
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