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man: "Eyns mans redde ein halbe redde, Man sal sie billich verhören bede" nnd ebenfalls im Römer trägt Kaiser Lothars ([*dagger] 1137) Bild den Wahlspruch: "audi alteram partem" ("höre die andere Partei"), da er (nach dem "Kurtzweiligen Zeitvertreiber" 1666, S. 87) zu sagen pflegte: "Mit Urteil sprechen gar nicht eile, Bis du gehört hast beide Teile", vrgl. ferner die Stellen bei Graf und Diethen: "Rechtssprüchwörter" S. 433, No. 266-273 u. S. 435 besonders Note 9.-- Als der vertriebene Dionys der Jüngere (Tyrann von Syrakus 367-43) in Korinth Schullehrer war, erzählte er dem Philosophen <sp>Aristoxenus</sp> (s. das Bruchstück aus dessen "Leben des Pythagoras" in den gleichnamigen Werken des Porphyrius § 59-61 und des Jamblichus c. 33) sein Erlebnis mit den beiden befreundeten Pythagoreern Phintias und Damon. Phintias, von ihm zum Tode verurteilt, habe sich eine Frist erbeten, um seine und des Freundes Vermögensangelegenheiten zu ordnen, da sie in Gütergemeinschaft lebten, und ihm, dem Älteren, das zieme. Dämon sei als Bürge zurückgeblieben. Niemand aber habe an des Phintias Wiederkehr geglaubt, und als er dennoch pünktlich erschien, um das Urteil an sich vollstrecken zu lassen, da habe er, Dionys, die beiden Getreuen umarmt und geküsst und sie gebeten, ihn für würdig zu halten, ihn in ihren Freundschaftsbund als Dritten aufzunehmen ("[*greek: haxihôsai triton ahuthon ahis tên psilan]"). <sp>Schiller</sp> behandelte diesen auch von <sp>Cicero</sp> ("Tusc." 5, 22; "de off." 3, 10; "de fin." 2, 24, 79), <sp>Diodor</sp> (B. 2, T. 2, S. 85. Dindorf), <sp>Hygin</sp> (Fab. 257), <sp>Valerius Maximus</sp> (4, 7, ext. 1), <sp>Polyaenus</sp> ("Strateg." 5, 22) und <sp>Lactantius</sp> ("Üb. d. Gerechtigk." 17) überlieferten Stoff in der Ballade "Die Bürgschaft" (s. Kap. III), und in seiner Fassung citieren wir den Wunsch des besänftigten Tyrannen:
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