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/* Credo, quis absurdum. Ich glaube es, weil es widersinnig ist. */ Diese Worte stehen <sp>nicht</sp> bei Augustinus, wie oft behauptet wird.-- Ulpian (um 170-228) schuf den Eechtssatz (Lib. 56 ad. Edict.--Digest. XLVII, X, 1, § 5): /# "Ein unseren Kindern zugefügtes Unrecht berührt unsere eigene Ehre so sehr, dass einem Vater die Klage wegen erlittenen Unrechts auf seinen Namen zusteht, wenn ihm einer den Sohn, selbst mit dessen Einwilligung, verkaufte; dem Sohn aber steht sie nicht zu, weil das kein Unrecht ist, was einem geschieht, der es so haben will" ("quia nulla est iniuria quae in voleutem fiat"). #/ Aus den Schlussworten entwickelte sich das übliche /* Volenti non et[*not sure] iniuria (Dem, der es so haben will, geschieht kein Unrecht).-- */ In des Terentianus Maurus (nach <sp>Lachmann</sp> Ende des 3. Jahrh. n. Chr.) "Carmen heroicum", einem Teile seines Gedichtes "De literis, syllabis et metris", lautet Vers 258: /* (Pro captu lectoris) habent sua fata libelli. (Ganz wie der Leser sie fasst,) so haben die Büchlein ihr Schicksal.-- Roma locuta (est), causa flnita (est) Rom hat gesprochen, die Sache ist zu Ende */ ist zurückzuführen auf Augustinus (354-430 n. Chr.), Sermo 131, No. 10: "Iam enim de hac causa (Pelagiana) duo concilia missa sunt ad sedem apostolicam. Inde etiam rescripta venerunt: <sp>causa finita est</sp>; utinam aliquando finiatur error". ("Denn es sind schon in Sachen des Pelagius zwei Concilien zum päpstlichen Stuhle entsandt worden. Auch kamen von da die Rescripte: die Sache ist zu Ende. Wenn doch einmal der Irrtum ein Ende nähme!") Nämlich die Synoden zu
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