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giebt er sich den Anschein, als sei er von der Güte eines Stückes Tuch, das er in dem Laden erblickt, wie geblendet. Er sei nicht gekommen, um Einkäufe zu machen, aber der Güte solcher Waren könne er nicht widerstehen, und wohl sehe er, dass die ersparten Goldstücke, die er zu Hause liegen habe, heran müssten. Der Händler, den die Aussicht auf ein vorteilhaftes Geschäft noch mehr für Herrn Patelin einnimmt, ist sofort bereit, ihm sechs Ellen Tuch mitzugeben, und Herr Patelin ladet ihn ein, sich gleich seine Bezahlung zu holen und bei ihm zu speisen. Der Tuchhändler kommt, vernimmt aber von der Frau des Advokaten zu seinem Erstaunen, dass der Mann schon seit elf Wochen gefährlich krank, gerade jetzt im Sterben liegt und also unmöglich heute Tuch gekauft haben kann. Da er nun gar den Kranken selbst in verschiedenen Sprachen phantasieren hört, so zieht er sich endlich, halb überzeugt, halb zweifelnd zurück. Bald darauf wird derselbe Tuchhändler von seinem Schäfer um Hammel betrogen und klagt. Der Schäfer wendet sich an den Advokaten Patelin, der ihm den Rat erteilt, auf alle Fragen des Richters nichts zu antworten als "Bäh". Im Termin erscheinen nun der Tuchhändler als Kläger und der Schäfer als Verklagter in Begleitung seines Anwalts. Der Kläger ist über das unerwartete Erscheinen Patelins so bestürzt, dass er seines Prozesses vergisst und den Anwalt beschuldigt, ihn um sechs Ellen Tuch betrogen zu haben. Der Richter ruft ihm daher zu: /* Sus, revenons à ces moutons[A]! Wohlan, lasst uns auf die besagten Hammel zurückkommen! */ Da der Kläger trotzdem fortfährt, in der Auseinandersetzung des Thatbestandes das gestohlene Tuch und die gestohlenen Hammel zu verwechseln, so wird er mit seiner Klage abgewiesen. [Footnote A: So heisst es in der letzten Ausgabe des "l'Advocat Patelin" vom <sp>Bibliophile Jacob (Paul Lacroix)</sp>. In früheren heisst es: /* à nos moutons! */ und so wird es gewöhnlich in Frankreich citiert.--]
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