![]() |
|
![]() |
Seite: 291 – << vorige – nächste >> – Übersicht
berauben oder töten oder ihm darin Gewalt anthun wollen", also begründet: /* For a man's house is his castle. Denn eines Mannes Haus ist seine Veste. */ Er sagt ferner in "Semaynes Case" (5, Report 91): "Das Haus eines Jeglichen ist ihm gleich wie seine Burg und seine Veste, sowohl zu seiner Verteidigung gegen Beleidigung und Gewalt wie zu seiner Ruhe". Doch hätten wir es kaum nötig, diesen alten Rechtsspruch englisch zu citieren, da er im Haimburger Stadtrecht von 1244 deutsch lautet: "Wir wollen auch, daz einem jegeleichen purger sein Haus seine Veste sei". (0senbrüggen "Der Hausfrieden", Erlangen 1857, S. 3 und 4.)-- Francis Bacon (1561-1626) veröffentlichte "Essayes. Religious Meditations. Plaies of perswasion and disswasion". (Scene and allowed. Print. f. H. Hooper. Chancery Lane. 1597.) Der besondere Titel der zweiten, auf dem Gesamttitel als "Religious Meditations " bezeichneten Abteilung lautet: "Meditationes sacrae". (Londini. Excud. Joh. Windel.) Nur diese "Meditationes sacrae" erschienen hier in lateinischer Sprache, und in deren 11. Artikel "De Haeresibus" steht die Stelle: "nam et ipsa scientia potestas est" (denn die Wissenschaft selbst ist Macht). 1598 wurde dieser Sammelband bei demselben Verleger wieder abgedruckt, nur dass in dieser Ausgabe die "Religious meditations" auch englisch erschienen; hier im 11. Artikel "Of Heresies" ist Obiges übersetzt: for (denn /* knowledge (itself) is power, Wissenschaft (selbst) ist Macht. */ Im "novum organum" 1, 3 (vrgl. 2, 1 u. 3) begründet es Bacon also:
Seite: 291 – << vorige – nächste >> – Übersicht