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aus Dantes "Hölle" V, 55 nachgeahmt zu sein erscheint, aber von Goethe aus Tassos Schäferspiel "Aminta" entnommen ist, worin die zweite Strophe des Chorliedes am Ende des ersten Aktes mit den Worten schliesst: /* "ein goldnes, glückliches Gesetz, Das die Natur schrieb: Wenn's gefällt, so ziemt's," */ wie überhaupt die begeisterten Worte über die goldene Zeit, die Goethe hier dem Tasso in den Mund legt, eine Umschreibung dieses Chorgesanges sind. Zu Grunde liegt wohl dem Allem das freche "si libet, licet", was Julia zu ihrem Stiefsohn Caracalla sagte, als er sie zum Weibe begehrte (bei Spartian: "Antonin. Caracalla", c. 10). --Die Prinzessin erhebt dann bei Goethe sofort den Spruch des Dichters zu dem einfach schönen: "Erlaubt ist, was sich ziemt", wozu sie ihm den Weg durch die Worte weiset: /* Willst du genau erfahren, was sich ziemt, So frage nur bei edlen Frauen an. */ Die Gegenüberstellung des "Erlaubt ist, was gefällt", und des "Erlaubt ist, was sich ziemt", verdankte Goethe entweder dem Schäferdrama "Il pastor fido" (1585) des Guarini (Mailand. 1807. S. 368ff.), der in bewusstem Gegensatze zu Tassos Worten singt: "Wenn es sich ziemt, gefällt's" (piaccia, se lice"), oder er entnahm es diesen ihm wohl durch Herder zugänglich gemachten Versen des Jakob Balde (geb. 1603, gest. 1668; "Poemata" Colon. 1660. "Lyric." IV, Od. 14. Str. 12): /* "Ardente Roma: QVOD LIBET, HOC LICET Clement NERONES: QVOD LICET, HOC LIBET; TRAJANE, dices. At nec omne Quod licet, hoc libeat regenti." Herder arbeitete, ehe der "Tasso" erschien, an einer Übersetzung des Balde. In der "Terpsichore" I. T. 1795 lautet bei ihm die obige Strophe (s. "Sämtl. Werke", her. v. B. Suphan, Bd. 27, S. 67):
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